Gebiss

Gebiss

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Ge|biss [gə'bɪs], das; -es, -e:
a) Gesamtheit der in beiden Kiefern sitzenden Zähne:
ein gesundes, kräftiges, vollständiges Gebiss.
Syn.: Zähne <Plural>.
b) herausnehmbarer künstlicher Ersatz für ein nicht mehr oder nur noch in Resten vorhandenes Gebiss (1); vollständiger Zahnersatz:
ein künstliches Gebiss; ein Gebiss tragen; sein Gebiss herausnehmen.
Syn.: dritte Zähne, falsche Zähne, künstliche Zähne, Prothese.

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Ge|bịss 〈n. 11
1. Gesamtheit der Zähne
2. künstl. Zahnreihe
3. Mundstück am Pferdezaum
● ein \Gebiss haben künstl. Zähne; ein gesundes, prächtiges \Gebiss haben [→ beißen]

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Ge|bịss , das; -es, -e [mhd. gebiʒ, ahd. gibiʒ, zu beißen]:
1. Gesamtheit der Zähne (in der Mundhöhle eines Menschen, Wirbeltiers):
ein kräftiges, gesundes G. haben;
sein G. zeigen, entblößen.
2. künstlicher Ersatz für die Zähne eines od. beider Kiefer:
ein [künstliches] G. tragen;
das G. herausnehmen.
3. metallenes Mundstück am Pferdezaum.

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Gebiss,
 
Anatomie: Gesamtheit der Zähne bei den Wirbeltieren und dem Menschen. Das Gebiss dient dem Ergreifen und Zerkleinern der Nahrung, aber auch als Verteidigungs- und Angriffswaffe. Bei Fischen, Lurchen und Kriechtieren sind die Zähne meist gleichartig (homodontes Gebiss) und sitzen oberflächlich den Kiefern oder anderen Knochen auf (akrodontes Gebiss); nach Ausfall werden sie durch andere ersetzt (unbeschränkter Zahnwechsel, Polyphyodontie). Bei Krokodilen z. B. und allen Säugetieren sind die Zähne mit ihren Wurzeln im Kieferknochen verankert (thekodontes Gebiss). Beim Kaugebiss der meisten Säugetiere sind die Zähne verschiedenartig gestaltet (heterodontes Gebiss). Der Zahnwechsel ist auf zwei Zahngenerationen (Diphyodontie) beschränkt. Das erste Gebiss (lakteales Gebiss oder Milchgebiss) besteht aus einer geringeren Anzahl von Zähnen (beim Menschen 20) und wird später durch das permanente oder bleibende Gebiss ersetzt, das beim Menschen 32 Zähne umfasst. Man unterscheidet bei allen Säugetieren zwischen Schneidezähnen (Incisivi, I), Eckzähnen (Canini, C), vorderen Backenzähnen oder Lückzähnen (Praemolares, P) und hinteren Backenzähnen oder Mahlzähnen (Molares, M) und drückt die Anzahl der Zähne in einer Zahnformel so aus; diese lautet für den Menschen:
 
D. h., der Mensch hat in jeder Hälfte des Oberkiefers 2 Schneidezähne, 1 Eckzahn, 2 vordere Backenzähne und 3 Mahlzähne. Für die Zähne des Unterkiefers gilt das Gleiche. (Zähne, Zahnersatz)
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Säugling: Wachstum und körperliche Entwicklung
 
Säugetiere: Merkmale, Lebensräume, Systematik
 

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Ge|bịss, das; -es, -e [mhd. gebiʒ, ahd. gibiʒ, zu ↑beißen]: 1. Gesamtheit der Zähne (in der Mundhöhle eines Menschen, Wirbeltiers): ein kräftiges, gesundes G. haben; Er hatte noch sein volles G. und nie Zahnschmerzen gehabt (Wimschneider, Herbstmilch 111); sein G. zeigen, entblößen. 2. künstlicher Ersatz für die Zähne eines od. beider Kiefer: ein [künstliches] G. tragen; das G. herausnehmen; ihr falsches G. hat die Frau im Munde, was doch sonst nicht vorkommt (Werfel, Tod d. Kleinbürgers 10). 3. metallenes Mundstück am Pferdezaum: Das Reithalfter soll so geschnallt sein, dass es das G. sicher im Winkel erhält, dem Pferde wohl noch das Abkauen ermöglicht, ein weiteres Aufsperren des Maules jedoch verhindert (Dwinger, Erde 58).

Universal-Lexikon. 2012.

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